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Stadt will Vorkaufsrecht für Strangriede-Areal in der Nordstadt
Die Verwaltung legt dem Rat eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1934 „An der Strangriede" vor — begrenzt durch Haltenhoffstraße, Herrenhäuser Kirchweg, Schneiderberg und An der Strangriede. Hintergrund: Die Medizinstrategie 2030 der Region stellt den Krankenhausstandort dort in Frage, und die Stadt will verhindern, dass das Areal leersteht