Stadt will Vorkaufsrecht für Strangriede-Areal in der Nordstadt

Stadt will Vorkaufsrecht für Strangriede-Areal in der Nordstadt
Foto: Ein Haus an der Strangriede. / CC BY SA 4.0

Die Verwaltung legt dem Rat eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1934 „An der Strangriede" vor — begrenzt durch Haltenhoffstraße, Herrenhäuser Kirchweg, Schneiderberg und An der Strangriede. Hintergrund: Die Medizinstrategie 2030 der Region stellt den Krankenhausstandort dort in Frage, und die Stadt will verhindern, dass das Areal leersteht oder fehlgenutzt wird. Bei einer Beteiligungsveranstaltung im April forderten rund 250 Anwohner vor allem bezahlbaren Wohnraum.

Quelle: Beschlussdrucksache 1862/2026

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