Zisternenprojekt Prinzenstraße: Stadt zahlt zwei Drittel der Schäden — vorerst
Die Stadtverwaltung hält an der bisherigen Schadensregulierung für das gescheiterte Zisternenprojekt in der Prinzenstraße fest. Betroffene Eigentümer bekommen zwei Drittel ihrer Schäden erstattet, das letzte Drittel tragen sie selbst. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die am Mittwoch in der Ratssitzung behandelt wurde.
Die SPD hatte von einer „pauschalen Drittelkürzung" gesprochen. Die Verwaltung weist das zurück — und erklärt dann auf mehreren Seiten, warum sie genau das tut, nur eben nicht pauschal.
Was passiert ist
Beim Bau einer Zisterne in der Prinzenstraße entstanden erhebliche Schäden an umliegenden Gebäuden. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Erschütterungen beim Einrammen von Spundwänden den Boden unter den Nachbargebäuden verdichtet haben. Das Projekt wurde abgebrochen. Der Verwaltungsausschuss beschloss im Januar 2026 eine externe Untersuchung.
Die Rechnung
Die Stadt hat den Fall an den HADG gemeldet, den Haftpflichtausgleich der deutschen Großstädte — eine Art Versicherung für Kommunen. Der HADG sieht die Haftung überwiegend bei der Stadt, aber nicht vollständig. Die Begründung: Der Boden unter den beschädigten Gebäuden war ungewöhnlich locker. Das sei nach der Rechtsprechung den Eigentümern zuzurechnen, als sogenannter Mitverursachungsbeitrag. Der HADG setzt die Quote auf zwei Drittel Stadt, ein Drittel Eigentümer.
Die Verwaltung betont, dass sich die Quote ändern könne, wenn das laufende Gutachten neue Erkenntnisse liefere. Die Zwei-Drittel-Zusage sei „eine erste Zusage und keine abschließende Beschränkung".
Der Ablauf
Am 11. März 2026 teilte der HADG seine Bewertung dem Fachbereich Recht mit. Am 30. März gingen Schreiben an die drei betroffenen Eigentümer. Das Wirtschafts- und Umweltdezernat unter Dezernentin Anja Ritschel wurde gleichzeitig informiert. Die Eigentümer verstanden das Schreiben als endgültige Absage auf volle Erstattung. Auf Veranlassung von Oberbürgermeister Belit Onay wurde ein erläuterndes Schreiben nachgeschoben.
Das Gutachten
Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeitet seit der Beauftragung an der Aufarbeitung des Projekts, führt Befragungen durch und wertet Unterlagen aus. Am 31. August sollen erste Ergebnisse im Betriebsausschuss Stadtentwässerung vorgestellt werden. Der Endbericht wird bis dahin nicht vorliegen.
Die Stadt hatte den Betroffenen nach dem Projektabbruch eine transparente, zügige und unbürokratische Regulierung versprochen. Die SPD-Anfrage legt nahe, dass zumindest über die Definition von „unbürokratisch" noch gesprochen werden muss.