Stadt zieht Konsequenzen aus dem Fall Iri: Neue Regeln für Empfehlungsschreiben
Die Verwaltung hat dem Rat ihre Aufarbeitung des Falls Hülya Iri vorgelegt. Ergebnis: Zwei Empfehlungsschreiben gingen an den Verein „Integrationsarbeit Kronsberg e.V.", ein drittes wurde abgelehnt — und künftig soll es solche Schreiben nur noch in begründeten Ausnahmen geben.
Der Hintergrund: Ein fraktionsübergreifender Dringlichkeitsantrag von Grünen, SPD, CDU und FDP hatte die Verwaltung beauftragt, ihre Praxis bei Empfehlungsschreiben offenzulegen und neue Regeln vorzuschlagen. Im Kern geht es um die Frage, ob die ehemalige SPD-Ratsfrau Iri ihre politische Funktion genutzt hat, um Fördermittel für ihren eigenen Verein zu sichern.
Zwei Schreiben, eine Ablehnung
Laut Drucksache 1441/2026 stellte das Sozialdezernat 2022 ein Empfehlungsschreiben für das Projekt „Bildung Kronsberg Qualifizierung mit Coaching + K" aus, gerichtet an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Verwaltung stützte sich auf Daten der Sozialplanung: überdurchschnittlicher Bevölkerungszuwachs im Quartier, zu wenig Beratungsstrukturen vor Ort. In dem Schreiben wies das Dezernat ausdrücklich darauf hin, dass Iri gleichzeitig Ratsmitglied und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende war.
Ein zweites Schreiben folgte 2025, diesmal für eine Migrationsberatungsstelle — zur Vorlage beim Land Niedersachsen. 61,3 Prozent der Bewohner am Kronsberg hatten Ende 2023 eine Migrationsbiografie, die Armutsquote unter der ausländischen Bevölkerung lag bei rund 43 Prozent. Beide Schreiben unterzeichnete Stadträtin Bruns.
Ein drittes Ersuchen lehnte das Sozialdezernat ab. Der Grund: Die wachsende Zahl an Anfragen und die Entscheidung, Empfehlungen auf Förderprogramme zu begrenzen, die eine fachliche Befürwortung zwingend voraussetzen. Iri setzte sich daraufhin unter Verweis auf ihre Funktion als stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Ausstellung ein. Die Compliance-Stelle der Stadt nennt das in der Drucksache „problematisch" — wenn jemand sein Mandat nutze, um eine Empfehlung für den eigenen Verein zu erwirken, von dem er finanziell profitieren könnte.
Keine stadtweiten Regeln — bis jetzt
Bislang gab es bei der Landeshauptstadt keine Dienstanweisung für Empfehlungsschreiben. 30 solcher Schreiben stellte allein das Sozialdezernat 2025 aus. Künftig soll es grundsätzlich nur noch Negativbescheide geben — also Bestätigungen, dass die Stadt keine Förderung übernimmt. Empfehlungsschreiben bleiben die Ausnahme. Voraussetzungen: dringende Gründe, Entscheidung durch die zuständige Dezernentin, Vier-Augen-Prinzip, dokumentierter Vermerk. Bei möglichen Interessenkonflikten — insbesondere bei Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern — muss die Compliance-Stelle eingeschaltet werden.
Sanktionen gegen Ratsmitglieder kann die Verwaltung nicht verhängen. Man denke aber über regelmäßige Sensibilisierung zum Thema Interessenkonflikte nach, schreibt die Verwaltung. Auch ein eigener Verhaltenskodex des Rates sei möglich.
Quelle: Informationsdrucksache 1441/2026, Landeshauptstadt Hannover