Hannover überträgt Baugenehmigungszustimmung an den Oberbürgermeister
Seit Oktober 2025 verlangt ein neuer Paragraf im Baugesetzbuch (§ 36a BauGB), dass die Gemeinde bestimmten Bauvorhaben einzeln zustimmt — auch wenn sie selbst die Baugenehmigungsbehörde ist. In Hannover hieße das: Der Rat müsste jeden einzelnen Antrag absegnen. Die Beschlussdrucksache 1444/2026 sieht deshalb vor, diese Zuständigkeit per Hauptsatzungsänderung auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Verwaltungsausschuss, Rat und alle 13 Stadtbezirksräte müssen noch zustimmen.
Quelle: Ratsinfosystem Hannover