Grillen in Hannovers Parks bis auf Weiteres verboten
Die Stadt hat das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen untersagt. Grund: Der Deutsche Wetterdienst meldet einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 von 5 — das Verbot greift laut SOG-Verordnung automatisch ab Stufe 4. Wer trotzdem den Einweggrill anwirft, riskiert 55 Euro Bußgeld. Der Ordnungsdienst kontrolliert, setzt aber zunächst auf Belehrung statt Knöllchen.
Quelle: Landeshauptstadt Hannover