Erhaltungssatzung für Friedrich-Ebert-Straße und Göttinger Chaussee geht in die Gremien
Die Verwaltung will für das Gebiet Friedrich-Ebert-Straße / Göttinger Chaussee eine Erhaltungssatzung beschließen lassen. Die Beschlussdrucksache 1389/2026 durchläuft den Stadtbezirksrat Ricklingen, den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, den Verwaltungsausschuss und die Ratsversammlung. Eine Erhaltungssatzung bedeutet: Abriss, Umbau und Nutzungsänderungen im Gebiet brauchen künftig eine gesonderte Genehmigung — damit sich am Charakter des Viertels nicht ungefragt etwas ändert.