Ab April gilt wieder Leinenpflicht in Hannovers Wäldern
Ab dem 1. April müssen Hunde in Wäldern und der freien Landschaft an die Leine — bis zum 15. Juli. Das Niedersächsische Waldgesetz schützt in dieser Zeit brütende Vögel und Jungtiere vor Störungen. Feldlerche, Rebhuhn, Nachtigall und Zaunkönig brauchen Ruhe, und freilaufende Hunde liefern davon das Gegenteil. Ausgewiesene Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet bleiben ausgenommen, am Kronsberg und im Bornumer Holz gelten Einschränkungen.
Quelle: Stadt Hannover